Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Taufe eines Kindes

Müssen beide Elternteile evangelisch sein - damit ein Kind getauft wird? 
Wir taufen in der Regel Kinder,

  • wenn beide Elternteile evangelisch sind,
  • wenn ein Elternteil evangelisch ist und der andere Elternteil einer anderen christlichen Kirche angehört,
  • wenn ein Elternteil evangelisch ist und der andere Elternteil einer anderen Religion oder keiner Religion angehört.

Voraussetzung ist, dass auch der nicht evangelische Elternteil die Taufe des Kindes will und die Erziehung im evangelischen Glauben respektiert.

Wer hat das Recht zu entscheiden, ob ein Kind getauft wird?
Das Recht über die Taufe eines Kind zu entscheiden, haben die Sorgeberechtigten.

Wenn zwei Personen (meistens Mutter und Vater) das gemeinsame Sorgerecht haben, müssen beide gemeinsam entscheiden, ob und wann ihr Kind getauft wird.
Besteht kein Einvernehmen, können sich Eltern allein oder gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin. 

In welchem Alter werden Kinder getauft?
Die meisten Kinder werden im ersten Lebensjahr getauft. Doch später ist genauso eine Taufe möglich. Wenn ein Kind erst nach dem ersten Lebensjahr getauft werden soll, kann es sinnvoll sein solange zu warten, bis das Kind im Kindergartenalter bewusst die eigene Taufe erleben kann. Mit dem bewussten Erleben und dem Älterwerden wächst bei Kindern auch der Wunsch mitzuentscheiden. Für eigene Entscheidungen braucht es auch ein Erklären und Verstehen, was es bedeutet getauft zu werden. Sprechen Sie Ihre Pfarrer*innen daraufhin an - wie sich Taufe gut ihrem Kind erklären lässt. 

Im 13. Lebensjahr laden wir nicht nur getaufte Kinder, sondern auch ungetaufte Kinder unserer Gemeindeglieder zum Konfirmationsunterricht ein, so dass sie durch den Konfiunterricht eine Vorbereitung auf die Taufe bekommen. 

Welche Unterlagen brauche ich für die Taufe meines Kindes?

  • Sie brauchen die ausgefüllte Anmeldung unterschrieben von den Sorgeberechtigten ihres Kindes.
  • Sie brauchen die Geburtsurkunde ihres Kindes.
  • Sie brauchen eine Pat*innenbescheinigung für jede*n Pat*innen, die nicht zu unserer Kirchengemeinde gehören. Die als Pat*innen vorgesehenen Personen erhalten diese Bescheinigung vom Büro der Kirchengemeinde, zu der sie gehören.

Wieviele Pat*innen sind nötig oder möglich?
In der Regel ist für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate erforderlich. Meist wählen Eltern zwei Pat*innen für ihr Kind. Wenn Sie keine geeigneten Personen benennen können, wird die Pfarrerin oder der Pfarrer Sie bei der Suche unterstützen. Manchmal stellen sich auch aktive Gemeindemitglieder als Pat*innen zur Verfügung.